Ich bin zur Durchführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie mit Erwachsenen zu Lasten der Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen zugelassen.
Bei Bedarf biete ich auch Videosprechstunden an.
Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt an mich wenden. Die Kosten für die Termine werden von der Krankenkasse übernommen. Die ersten Gespräche (bis zu drei Sprechstunden und zusätzlich bis zu maximal vier probatorischen Sitzungen) dienen zur Klärung Ihrer Problematik und der Notwendigkeit einer Psychotherapie und erfordern keine Formalitäten. Dann kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Eine Verhaltenstherapie als Kurzzeittherapie dauert bis zu 24 Stunden, eine Langzeittherapie 60 Stunden. Sollte dies nicht ausreichend sein, kann man im Einzelfall auf bis zu maximal 80 Stunden verlängern.
Für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe gelten gegebenenfalls abweichend jeweils die Regelungen der bestehenden Verträge. Die Verträge der Privatkassen mit ihren Mitgliedern sind unterschiedlich und hängen von den individuellen Tarifen ab. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie bei kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen.
Natürlich können Sie auch als SelbstzahlerIn kommen. In diesem Fall sind Sie an keinerlei Formalitäten gebunden. Mein Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Bitte beachten Sie auch: bei einem vereinbarten Termin wird für Sie eine feste Zeit reserviert. Falls Sie verhindert sind, müssen Sie den Termin mindestens 48 Stunden vorher absagen, ansonsten wird ein Ausfallhonorar fällig.